Änderungen bei Spielwertung und Ausländerregelung
Der Bundestag des Deutschen Basketball Bundes in Hamburg ist zu Ende gegangen. Zum Abschluss entschieden die mehr als 100 Delegierten aus den Landesverbänden und Ligen über die Anträge. Dabei wurden vor allem zwei Beschlüsse schon vorab mit größerer Aufmerksamkeit erwartet.
Zur Thematik "Spielwertung und Platzierung" (bis einschließlich Regionalliga, höhere Ligen müssen sich dazu noch erklären) wurde (mehrheitlich) entschieden:
Gewonnene Spiele werden mit 2 Wertungspunkten, verlorene mit 0 Wertungspunkten gewertet.
Wird gegen eine Mannschaft auf Spielverlust entschieden, wird ihr 1 Wertungspunkt abgezogen und das Spiel mit 0:20 Korbpunkten gewertet; der Spielpartner erhält 2 Wertungs- und 20:0 Korbpunkte.
Verliert eine Mannschaft das Recht zu spielen, wenn im Verlauf des Spiels weniger als zwei einsatzberechtigte Spieler auf dem Spielfeld zur Verfügung stehen, wird das Spiel gemäß den Offiziellen Basketball-Regeln gewertet. Abweichend hiervon erhält die verlierende Mannschaft 0 Wertungspunkte für die Klassifikation.
Über die Reihenfolge der Platzierung in offiziellen Tabellen entscheidet die höhere Zahl der Wertungspunkte.
Auch zum Thema "Ausländerregelung in den Regionalligen" fiel eine (mehrheitliche) Entscheidung:
In den Wettbewerben der Regionalligen ist in jedem Spiel pro Mannschaft ein Nicht-EU-Bürger spielberechtigt. Dieser hat einen Aufenthaltstitel vorzulegen.
Dies findet keine Anwendung auf einen Spieler, der vor Vollendung seines 17. Lebensjahres eine Teilnahmeberechtigung besaß.
Dies findet ebenfalls keine Anwendung auf einen Spieler, dem Gleichbehandlung mit EU-Bürgern (Personenfreizügigkeit) gewährt wird.
Dies findet ebenfalls keine Anwendung auf einen Berufsbasketballer, dem auf Grund eines staatlichen Abkommens eine Gleichbehandlung mit EU-Bürgern hinsichtlich der Arbeitsbedingungen gewährt wird. Dieser hat einen Aufenthaltstitel als Berufsbasketballer des Vereins, für den er eine Teilnahmeberechtigung besitzt, vorzulegen.
Quelle: Deutscher Basketball Bund
Nachdem vor der vorigen Saison die Ausländerregelung wegen Europarechtswidrigkeit ungültig wurde, hat der DBB nun eine europarechtskonforme Änderung durchgeführt. Mit der nun gültigen Regelung ist es nur noch möglich, einen Nicht-EU-Ausländer einzusetzen. Der letzte Abschnitt der Ausführungen bezieht sich auf Staaten, die nicht in der EU Mitglied sind, aber ähnliche Staatenabkommen mit der Union besitzen (wie u.a. die Schweiz).